29.10.2025
SURE: Neue technische Anleitung zur RED III - Bestandsschutzregel veröffentlicht
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) wurden die Anforderungen an die Zertifizierung der Nachhaltigkeit und der Treibhausgasemissionsminderung für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomassebrennstoffen deutlich verschärft. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ihre nationalen Rechtsvorschriften bis spätestens 21. Mai 2025 anzupassen.
Unser Systemgeber SURE hat hierzu eine neue technische Anleitung zur Umsetzung von Artikel 29 Absatz 15 der RED III („Bestandsschutzregel“) veröffentlicht. Diese beschreibt Übergangsregelungen, die es bestimmten Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen, unter festgelegten Voraussetzungen weiterhin nach den bisherigen RED-II-Kriterien zertifiziert zu bleiben, bis spätestens 31. Dezember 2030. So müssen beispielsweise Bestandsanlagen mit mindestens 15 Betriebsjahren den Nachweis der Treibhausgasminderung erst ab 2031 und nicht bereits ab dem 1. Januar 2026 erbringen.
Für detaillierte Informationen steht das vollständige PDF-Dokument hier zum Download bereit.
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