30.01.2025
SURE-System
Pflicht zur Nutzung der UDB im SURE-System für relevante Akteure der Biomethanbranche
Alle Akteure im Biomethanbereich (SURE-Geltungsbereiche 3403, 5301, 5302) sowie die vorgelagerte Warenwirtschaftskette sind verpflichtet, die Unionsdatenbank (UDB) im SURE-System zu nutzen, um die Rückverfolgbarkeit der Biomethanproduktion sicherzustellen. Auch bestimmte Prozesse im Bereich fester Brennstoffe, wie die Holz-(Pyrolyse)-Vergasung, unterliegen dieser Pflicht. Zukünftig soll eine optionale Teilnahme über die SURE-Datenbank ermöglicht werden. Weitere Informationen finden sich in der SURE-Mitteilung vom 30.01.2025.
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