Einsatzstoffvergütungsklassen
Die Einspeisevergütung hängt von den Rohstoffen ab, die für die Biomasse verwendet werden. Generell unterscheidet die BiomasseV zwischen Einsatzstoffen ohne Einsatzstoffvergütungsklasse sowie Einsatzstoffen der Einsatzstoffvergütungsklasse I und II. Bei Strom aus Biomasse, die aus Rohstoffen besteht, die keinen Anspruch auf eine einsatzstoffbezogene Vergütung haben, wird die Grundvergütung abgerechnet. Bei der Verwendung von Rohstoffen, die der Einsatzstoffvergütungsklasse I oder II zugeordnet werden können, wird zusätzlich zur Grundvergütung die einsatzstoffbezogene Vergütung abgerechnet. Die Höhe der einsatzstoffbezogenen Vergütung variiert je nach Einsatzstoffvergütungsklasse und Leistung der Anlage.
Mindestwärmenutzung
Die Mindestwärmenutzung beinhaltet, dass mindestens 25 % des Stroms im Jahr der Inbetriebnahme sowie im ersten Folgejahr und danach 60 % des Stroms in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden müssen. Weiterhin muss die anrechenbare Wärme gemäß der Positivliste in Anlage 2 EEG 2012 genutzt werden. Darunter fallen u. a. die Warmwasserbereitstellung, die Beheizung von Gebäuden sowie die Einspeisung der Wärme in ein Leitungsnetz. Bei Biogasanlagen können pro Jahr 25 %-Punkte auf die Fermenterheizung angerechnet werden.
Einsatzstoffvergütungsklassen mit Mindesteinsatz Gülle
Die Überprüfung der Anforderungen für den Mindesteinsatz von Gülle kann anstelle der Mindestwärmenutzung durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Masseanteil von Gülle zur Stromgewinnung aus Biogas mindestens 60 % beträgt.
Güllekleinanlagen
Einige Energieversorger fordern von Anlagenbetreibern ein Gutachten über die Einhaltung von mindestens 80 Masseprozent Gülle im Jahresdurchschnitt bei der Stromerzeugung aus Biogas. Weiterhin darf die installierte Leistung maximal 75 kW betragen. (Bei Neuanlagen ab EEG 2023 bzw. Bestandsanlagen in der Folgeausschreibung darf die installierte Leistung maximal 150 kW betragen.)
Dieses Gutachten eines Umweltgutachters ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung des Mindestanteils an Gülle.
QAL Umweltgutachter GmbH
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