Gutachten für Anschlussförderung

Nach Auslaufen der 20-jährigen Förderperiode können Betreiber von Biogasanlagen eine Anschlussvergütung in Anspruch nehmen, wenn sie im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen werden im EEG 2021, EEG 2023 sowie durch die Änderungen des Biomassepakets 2025 geregelt.

 

Eine verpflichtende Fördervoraussetzung besteht darin, dem Netzbetreiber vor dem Wechsel in die Anschlussförderung eine Bescheinigung eines Umweltgutachters vorzulegen, dass die Anlage technisch für einen bedarfsorientierten Betrieb geeignet ist.

 

Mit einer Zulassung für den Bereich „Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien“ ist die QAL Umweltgutachter GmbH berechtigt, diese Bescheinigungen gemäß § 39g Abs. 4 EEG 2023 zu erstellen.

 

Grundlage hierfür ist ein zwei- bis dreitägiger Demonstrationsbetrieb, bei dem mittels Gasspeichertest und Lastkurve die technische Eignung der Anlage nachgewiesen wird.