13.02.2024

Aktuelle Gesetzgebung zur Energieeffizienz

Seit dem 28. November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) der Bundesregierung in Kraft getreten, mit dem Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und den Primär- und Endenergieverbrauch in verschiedenen Wirtschaftssektoren zu reduzieren, den Import und Verbrauch fossiler Energien zu senken und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie zur Energieeffizienz (2012/27/EU) des Europäischen Parlaments. In diesem Zusammenhang möchten wir insbesondere auf die Auswirkungen dieses Gesetzes auf landwirtschaftliche Betriebe eingehen.

Als Dienstleistungsunternehmen bieten wir Begutachtungen und Zertifizierungen von Energiemanagementsystemen an, um sicherzustellen, dass Ihre betrieblichen Maßnahmen den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes entsprechen. Wir sind für die Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 „VALERI“ befugt. Außerdem können wir die anerkannten und zwingend benötigten Bestätigungen für die Umsetzungspläne erteilen.

 

Wer ist betroffen? Was ist zu tun?

Betriebe mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden

Unternehmen, die innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt mindestens 2,5 Gigawattstunden pro Jahr Gesamtenergie verbraucht haben, müssen spätestens innerhalb von drei Jahren konkrete und umsetzbare Pläne für alle wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Unternehmen sind verpflichtet, sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne vor der Veröffentlichung z.B. durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle bestätigen zu lassen. Als nach ISO 17021 akkreditierte Zertifizierungsstelle können wir die Bestätigung von Umsetzungsplänen anbieten.

 

Betriebe mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden

Unternehmen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchschnittlich mindestens 7,5 Gigawattstunden pro Jahr Gesamtenergie verbraucht haben, sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Eine Möglichkeit, dieser Vorgabe nachzukommen, ist die Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001:2018 und zwar spätestens bis zum 18. Juli 2025. Als nach ISO 17021 akkreditierte Zertifizierungsstelle können wir die Auditierung und Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001:2018 anbieten.

 

Betriebe mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden

Unternehmen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchschnittlich mindestens 10 Gigawattstunden pro Jahr Gesamtenergie verbraucht haben, sind verpflichtet, bis zum 01.04.2024 konkret identifizierte und als wirtschaftlich durchführbar bewertete Maßnahmen umzusetzen, um die Energieeffizienz in ihrem Unternehmen zu verbessern (gemäß § 4 EnSimiMaV vom 01.10.2022). Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, sich sowohl die Maßnahmen, welche umgesetzt wurden, als auch die Maßnahmen, welche aufgrund ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wurden, von einer hierfür befugten Stelle wie der QAL Umweltgutachter GmbH bestätigen zu lassen. Als betroffenes Unternehmen müssen Sie somit die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bis zum 01.04.2024 bewertet haben und eine anerkannte Bestätigung im Rahmen einer Validierung der Maßnahmen nach der DIN EN 17463 „VALERI“ einholen.

 

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen und wünschen weitere Informationen zum aktuellen Energieeffizienzgesetz? Sie haben Interesse an einer Zertifizierung oder Bestätigung? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage:

QAL Umweltgutachter GmbH
Tel. 08139 8027 60
info@qal-umwelt.de

 

Nützliche Informationen

Was bedeutet EnSimiMaV?
Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
Die Bundesregierung hat am 01.10.2022 die Verordnung in Kraft gesetzt, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zu Energieeinsparungen in der Wirtschaft umzusetzen.

Was ist VALERI?
Die Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463. Die Norm stellt eine einheitliche Systematik für transparente und nachvollziehbare Energiewirtschaftlichkeitsberechnungen sicher.

Was heißt EnEfG?
Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes. Das Gesetz der Bundesregierung ist seit 28.11.2023 in Kraft und dient der Umsetzung deutscher Klimaziele und wesentlicher Anforderungen aus der neu gefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED).